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Unsere „Vollmacht“ für Minderjährige

Posted: Februar 11th, 2012 | Author: | Filed under: General | Kommentare deaktiviert für Unsere „Vollmacht“ für Minderjährige

Alle Antifaschistinnen und Antifaschisten, die jünger als 18 Jahre, also noch nicht volljährig sind, werden gebeten, eine ausgefüllte Vollmacht ihrer Erziehungsberechtigten mitzunehmen. In dem Dokument bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass ihr Kind nach Dresden fahren darf. Außerdem kann dort einer Person bevollmächtigt werden, temporär die Funktion der Erziehungsberechtigen zu übernehmen. Diese Person kann dann Minderjährige gegebenenfalls aus dem Polizeigewahrsam abholen. Ihr erspart euch und euren Erziehungsberechtigten also unter Umständen viel Stress. Die Erziehungsberechtigten können selbst einen Text aufsetzen oder sie füllen unser Dokument aus.

Download der „Vollmacht zur Übertragung der Erziehungsberechtigung“ (pdf)


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